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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Grundregeln für die Beziehung zwischen Kunde und Zahlungsdienstleister

1. Geltungsbereich

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die gesamte Geschäftsverbindung zwischen dem Kunden und der Unistream Germany GmbH (im Folgenden Zahlungsdienstleister genannt) in der zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Fassung. Der vom Kunden eingereichte Zahlungsauftrag wird in Kooperation mit der Unistream Bank in Russland abgewickelt.

2. Bankgeheimnis und Bankauskunft

Der Zahlungsdienstleister ist zur Verschwiegenheit über alle kundenbezogenen Tatsachen und Wertungen verpflichtet, von denen er Kenntnis erlangt (Bankgeheimnis). Informationen über den Kunden darf der Zahlungsdienstleister nur weitergeben, wenn gesetzliche Bestimmungen dies gebieten oder der Kunde eingewilligt hat oder der Zahlungsdienstleister zur Erteilung einer Auskunft befugt ist.

3. Haftung des Zahlungsdienstleisters; Mitverschulden des Kunden

Der Zahlungsdienstleister haftet bei der Erfüllung seiner Verpflichtungen für ein Verschulden seiner Mitarbeiter und der Personen, die er zur Erfüllung seiner Verpflichtungen hinzuzieht nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten (zum Beispiel durch Verletzung der in diesen Geschäftsbedingungen aufgeführten Mitwirkungspflichten) zu der Entstehung des Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitverschuldens, in welchem Umfang Zahlungsdienstleister und Kunde den Schaden zu tragen haben.

Für Fälle leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung ausgeschlossen. Dies gilt nicht für die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für die Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten. Im letzteren Fall ist die Haftung auf vertragstypische und vorhersehbare Schäden, höchstens jedoch auf Euro 500,00 zuzüglich des versendeten Geldbetrages und der angefallenen Gebühren, beschränkt.

Für den weitergeleiteten Auftrag beschränkt sich die Haftung des Zahlungsdienstleisters auf die sorgfältige Auswahl und Unterweisung des Dritten.

Der Zahlungsdienstleister haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, Telekommunikationsversagen, Aufruhr, Krieg und Naturereignisse oder durch sonstige nicht durch ihn zu vertretende Ereignisse (z.B. Streik, Aussperrung, Verfügungen von staatlicher Seite im In- und Ausland) eintreten.

Erfüllt der Kunde seinerseits mit dem Zahlungsauftrag seine Pflichten aus einem Vertrag mit dem Empfänger (z.B. Kauf- oder Dienstleistungsvertrag), haftet der Zahlungsdienstleister nicht für die ordnungsgemäße Erbringung der Leistungspflichten des Empfängers aus diesem Vertrag. Das Gleiche gilt für im Internet geschlossene Geschäfte aller Art.

4. Grenzen der Aufrechnungsbefugnis des Kunden

Der Kunde kann gegen Forderungen des Zahlungsdienstleisters nur aufrechnen, wenn seine Forderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

5. Maßgebliches Recht und Gerichtsstand

Für die Geschäftsverbindung zwischen Kunde und Zahlungsdienstleister gilt deutsches Recht.

Der Gerichtsstand ist Hamburg.

Finanztransfergeschäft

6. Allgemeines

Für den Geldtransfer erteilt der Kunde durch Ausfüllen und Unterzeichnen des Zahlungsauftrages dem Zahlungsdienstleister den Auftrag, einen einbezahlten Bargeldbetrag an den Empfänger auszuzahlen. Der Zahlungsauftrag kann auch einer Agentur, die im Namen des Zahlungsdienstleisters Zahlungsaufträge entgegennimmt, erteilt werden.

Der Auftrag wird in der Form ausgeführt, dass der Zahlungsdienstleister einen Dritten mit der weiteren Erledigung betraut. Der Zahlungsdienstleister erfüllt den Auftrag dadurch, dass er ihn im eigenen Namen an den Dritten weiterleitet.

Bei der Auszahlung hat der Zahlungsempfänger sich zu legitimieren und die Auszahlung zu quittieren. Der Empfänger erwirbt durch das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Zahlungsdienstleister keine selbstständigen Forderungsrechte, insbesondere hat der Empfänger gegenüber dem Zahlungsdienstleister keinen eigenen Anspruch auf Auszahlung des Geldbetrages.

Ein Blanko-Zahlungsauftrag ist auch über die Unistream-Homepage erhältlich. Dies ermöglicht den Kunden (sog. Fernkunden), Zahlungsaufträge zu erteilen, ohne dass die örtlich ansässige Niederlassung bzw. Agentur aufgesucht werden muss. Der Kunde druckt sich das Formular aus und ergänzt es mit seinen persönlichen Daten. Mit diesem Formular wendet sich der Kunde an sein Kreditinstitut und lässt sich seine Daten legitimieren. Per Fax wird dieses Formular von dem Kreditinstitut an den Zahlungsdienstleister weitergeleitet. Der Kunde überweist den im Zahlungsauftrag avisierten Betrag zuzüglich der Provision. Wenn der Geldbetrag auf dem Treuhandkonto des Zahlungsdienstleisters eingegangen ist, werden die Daten des Kunden in das Unistream-System zwecks Abwicklung eingegeben. Die Prüfungen nach dem Geldwäschegesetz werden von dem Zahlungsdienstleister vorgenommen.

7. Bargeldtransferleistung

Nach Auftragserteilung und Einzahlung des Geldes kann der Geldbetrag im angegebenen Zielland auf Anfrage des Empfängers ausgezahlt werden. Es ist Aufgabe des Kunden, den Empfänger über die Möglichkeit und die Voraussetzungen der Auszahlung zu informieren.

8. Ausführung des Zahlungsauftrages

Die Ausführung des Zahlungsauftrages erfolgt durch Auszahlung an den Empfänger in bar. Die Auszahlung erfolgt unter dem Vorbehalt von Zahlungsmitteln sowie gemäß den Bestimmungen der jeweiligen Auszahlungsstelle. Die Auszahlung erfolgt grundsätzlich in Euro. Sie kann auf Wunsch des Auftraggebers oder auch auf Wunsch des Empfängers in RUB oder USD erfolgen. Die bei der Umrechnung zugrunde gelegten Wechselkurse beinhalten einen Aufschlag (Provision), den entweder die Einzahlungsstelle oder die Auszahlungsstelle einbehält.

9. Auszahlungsbedingungen und Auftragsänderungen

Die Auszahlung erfolgt an die Person, die die Auszahlungsstelle nach Identifikationsprüfung als empfangsberechtigt ansieht. Die Auszahlung kann auch dann erfolgen, wenn das vom Empfänger ausgefüllte Empfangsformular (Quittung) Schreibfehler enthält. Die Auszahlung kann von der Beantwortung einer Testfrage abhängig gemacht werden. Bei Vereinbarung einer Testfrage entfällt jedoch nicht die Identitätsprüfung. Die Kontrollnummer hat eine reine Steuerungsfunktion; ihre Angabe durch den Empfänger ersetzt keinesfalls die ordnungsgemäße Legitimierung. Bis zum Zeitpunkt der Auszahlung kann der Kunde persönlich gegen Vorlage eines Identifikationspapiers sowie des Auftragsformulars, Auftragsänderungen in der Geschäftsstelle des Finanzdienstleisters, in der der Auftrag erteilt wurde, vornehmen.

Das Zahlungsinstitut ist verpflichtet, Kundengelder, die es im Zusammenhang mit einem Zahlungsauftrag entgegennimmt, unverzüglich getrennt von den Geldern des Unternehmens und von anderen Kundengeldern auf einem Treuhandkonto bei einem Kreditinstitut, welches zum Betreiben des Einlagengeschäftes befugt ist, solange zu verwahren, bis der Zahlungsauftrag ausgeführt ist oder dem Kunden der Zahlbetrag bei einem Rückruf oder einer Rücküberweisung wieder ausgehändigt bzw. gutgeschrieben wurde. Das Zahlungsinstitut unterhält ein entsprechendes Treuhandkonto mit der Konto Nr. 197005238 bei der Volksbank Mittweida e.G. (BLZ 87096124). Die Volksbank Mittweida e.G. ist der Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) angeschlossen.

10. Mitwirkungs- und Sorgfaltspflichten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, auf die Richtigkeit, Vollständigkeit und Lesbarkeit seiner Angaben zu achten. Darüber hinaus hat der Kunde Sorge dafür zu tragen, dass andere Personen als der Empfänger keine Kenntnis von auftragsbezogenen Daten, wie dem Namen des Kunden oder des Empfängers, der Höhe des Transferbetrages, dem Einzahlungsland oder der Kontrollnummer erlangen. Bei Weitergabe von auftragsbezogenen Daten an andere Personen als den Empfänger trägt der Kunde das Risiko einer Auszahlung gegen Vorlage eines gefälschten Identifikationspapiers.

Werden dem Kunden Unregelmäßigkeiten bei der Auszahlungsstelle bekannt, hat er den Zahlungsdienstleister hierüber unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

11. Rückgabe im Fall der Nicht-Abholung

Im Fall der Nicht-Abholung kann die Rückgabe des Geldes lediglich an den Kunden persönlich gegen Vorlage eines Identifikationspapiers sowie des Auftragsformulars in der Geschäftsstelle des Finanzdienstleisters, in der der Auftrag erteilt wurde, erfolgen. Hat ein Fernkunde die Einzahlung mittels Überweisung auf das Treuhandkonto des Zahlungsdienstleisters vorgenommen, wird ihm im Fall der Nicht-Abholung des Geldes dieses auf sein Konto zurück überwiesen. Der Zahlungsdienstleister ist berechtigt, eine Gebühr (Entgelt) in Form eines pauschalierten Schadensersatzes für die Rückgabe/Rücküberweisung des Geldes zu erheben. Dieses Entgelt ist im Preisverzeichnis festgelegt und wird dem Kunden auf Anfrage mitgeteilt.

12. Entgelte und Auslagen

Für die Entgegennahme des Zahlungsauftrages berechnet der Zahlungsdienstleister eine Provision (Entgelt). Dieses Entgelt ist fällig und verdient, wenn der Zahlungsauftrag in das Unistream-System eingegeben wurde. Es gelten die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung im Preisverzeichnis angegebenen Entgelte, vorausgesetzt, es sind keine anders lautenden Vereinbarungen getroffen worden.

Für die nicht im Preisverzeichnis aufgeführten Leistungen, die im Auftrag des Kunden oder in dessen mutmaßlichem Interesse erbracht werden und die nach den Umständen zu urteilen, nur gegen eine Vergütung zu erwarten sind, kann der Zahlungsdienstleister die Höhe der Entgelte nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) bestimmen.

Der Zahlungsdienstleister ist berechtigt, dem Kunden Auslagen in Rechnung zu stellen, die anfallen, wenn der Zahlungsdienstleister in seinem Auftrag oder seinem mutmaßlichen Interesse tätig wird (insbesondere Ferngespräche, Porto, Kopien).

13. Datenschutz

Der Kunde ist damit einverstanden, dass zwecks Ausführung des Zahlungsauftrages seine genannten Daten an ausländische Vertriebspartner weitergegeben werden. Die Verarbeitung der Daten sowie deren Weitergabe erfolgt unter Beachtung der maßgeblichen Datenschutzgesetze. Der Kunde wird darüber in Kenntnis gesetzt und erklärt sich damit einverstanden, dass der Zahlungsdienstleister und seine Vertriebspartner die im Zusammenhang mit dem Zahlungsauftrag stehenden Daten speichern und die Daten möglichweise zur Erfüllung rechtlicher Pflichten verwenden.

Der Kunde wird hiermit darüber informiert und erklärt sich damit einverstanden, dass Daten in Verbindung mit dem Zahlungsauftrag zu ihrer Verarbeitung und Speicherung für die oben genannten Zwecke an einen Ort außerhalb des europäischen Wirtschaftsraumes übertragen werden. Der Zahlungsdienstleister trägt durch geeignete Maßnahmen dafür Sorge, dass die Daten in anderen Ländern im gleichen Umfang geschützt werden wie in den Ländern der Europäischen Union. Es wird darauf hingewiesen, dass der Kunde das Recht auf Zugang zu seinen Daten hat. Der Kunde kann Fehler korrigieren und nicht vorhandene Daten nachreichen. Sofern der Kunde der Nutzung seiner Daten für Zwecke der Werbung ausdrücklich zustimmt, sind der Zahlungsdienstleister und seine Vertriebspartner berechtigt, die gespeicherten Daten zu Werbezwecken zu verwenden.